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14.12.2022
Pressemitteilung
Bundesverfassungsgericht 

Unterlassene Auskunft der Bundesregierung zur Zahl der im Ausland tätigen Verfassungsschutzbediensteten verletzt parlamentarisches Fragerecht

Unterlassene Auskunft der Bundesregierung zur Zahl der im Ausland tätigen Verfassungsschutzbediensteten verletzt parlamentarisches Fragerecht Pressemitteilung Nr. 107/2022 vom 14. Dezember 2022 Urteil vom 14. Dezember 2022 2 BvE 8/21 Parlamentarisches Fragerecht zum BfV Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Weigerung der Bundesregierung, die Zahl der in den Jahren 2015 bis 2019 in das Ausland entsandten Bediensteten des Bundesamt...
Unterlassene Auskunft der Bundesregierung zur Zahl der im Ausland tätigen Verfassungsschutzbediensteten verletzt parlamentarisches Fragerecht Pressemitteilung Nr. 107/2022 vom 14. Dezember 2022 Urteil vom 14. Dezember 2022 2 BvE 8/21 Parlamentarisches Fragerecht zum BfV Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Weigerung der Bundesregierung, die Zahl der in den Jahren 2015 bis 2019 in das Ausland entsandten Bediensteten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) mitzuteilen, das parlamentarische Fragerecht des antragstellenden Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verletzt. Rechtfertigungsgründe für die Verweigerung der begehrten Auskunft liegen nicht vor. Die Anfrage betrifft weder den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung noch Grundrechte Dritter. Eine Gefährdung des Staatswohls ist weder hinreichend dargelegt noch ansonsten ersichtlich. Die abstrakte Überlegung, dass ausländische Nachrichtendienste Informationen sammeln, um diese wie ein „Mosaik“ zusammenzuführen, entbindet die Bundesregierung nicht von der konkreten Darlegung, dass es sich bei der jeweiligen erfragten Tatsache gerade um einen solchen „Mosaikstein“ handeln könnte, der geeignet wäre, ein Gesamtbild entstehen zu lassen und damit den angestrebten Erkenntnisgewinn zu erreichen. An einer solchen Darlegung fehlt es im vorliegenden Fall. Sachverhalt: Der Antragsteller ist Abgeordneter des Deutschen Bundestages und Mitglied der...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 14.12.2022